Allgemeine Bedingungen
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ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON SMIT VISUAL B.V. GELDROP
Diese allgemeinen Bedingungen sind bei der Handelskammer in Eindhoven unter Hinterlegungsnummer 17060336 hinterlegt.
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ALLGEMEINES
1.1.
Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, im Folgenden: “Bedingungen”, finden Anwendung auf sämtliche Angebote, angenommene Bestellungen, Aufträge, Vereinbarungen und/oder sonstige Verträge sowie auf sämtliche Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Smit Visual B.V., im Folgenden: “Smit”, oder einem dazu Bevollmächtigten, und einem Dritten, im Folgenden: dem “Abnehmer”.
1.2.
Die Anwendbarkeit anderer als der vorliegenden Bedingungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, Smit hat der Anwendbarkeit dieser anderen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese anderen Bedingungen finden, nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung
durch Smit, ausschließlich auf den betreffenden Vertrag Anwendung.
1.3.
Smit behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen aufgrund veränderter Umstände jederzeit anpassen zu können. Die angepassten Bedingungen sind dem Abnehmer in angemessener Weise bekannt zu machen. Sonstige Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung durch die Parteien.
1.4.
Hat ein Abnehmer auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen in der Vergangenheit schon einmal einen Vertrag mit Smit geschlossen, wird bei jeder weiteren vom Abnehmer aufgegebenen Bestellung, gleich, ob die Bestellung schriftlich bestätigt wurde oder nicht, von der stillschweigenden Zustimmung des Abnehmers zur Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen ausgegangen.
1.5.
Für den Fall, dass Smit seine Rechte aus dem Vertrag oder den vorliegenden Bedingungen nicht (unverzüglich) ausübt, berührt dies nicht das Recht und die Möglichkeit von Smit, dies zukünftig begründet (doch noch) zu tun.
1.6.
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des Vertrags oder dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags und dieser Bedingungen uneingeschränkt wirksam und vereinbaren die Parteien eine ersetzende Bestimmung, die möglichst genau mit dem Zweck und dem Inhalt der nichtigen oder angefochtenen Bestimmung übereinstimmt.
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ANGEBOTE
2.1.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, sind sämtliche Angebote von Smit, einschließlich der darin enthaltenen Besonderheiten und Preisangaben, gleich, in welcher Form sie abgegeben werden, freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung bzw. ein Auftrag gilt nur dann als von Smit angenommen, wenn eine entsprechende Bestell-/Auftragsbestätigung vorliegt.
2.2.
Smit übernimmt keinerlei Haftung und ist zu nichts verpflichtet, falls das Gelieferte in irgendeiner Form von Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, gleich, ob in Broschüren oder Drucksachen von Smit oder nicht, oder von darin oder daneben angegebenen Farb-, Größen- und Gewichtsspezifikationen und anderen Besonderheiten abweicht.
2.3.
Das Urheberrecht für Drucksachen und Broschüren von Smit sowie für sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen usw. liegt bei Smit. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Smit ist der Abnehmer nicht zur Vervielfältigung oder Offenlegung berechtigt.
2.4.
Auf erste Aufforderung durch Smit sind sämtliche Broschüren, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen usw. umgehend per Einschreiben an Smit zurückzusenden und sind sämtliche Kopien davon, die der Abnehmer für den eigenen Gebrauch gemacht hat, zu vernichten.
2.5.
Smit behält sich das Recht vor, Änderungen bezüglich der in Katalogen, Broschüren und sonstigen Drucksachen von Smit abgebildeten Artikel vorzunehmen oder die abgebildeten Artikel aus dem Sortiment zu nehmen.
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LIEFERUNG
3.1.
Die von Smit angegebenen Fristen für die Lieferung und/oder Ausführung verschiedener Arbeiten gelten erst ab dem Zeitpunkt, an dem Smit den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Die angegebenen Fristen sind freibleibend, wobei Smit alle Anstrengungen unternimmt, die Lieferung bzw. die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen. Für den Fall, dass eine Lieferung bzw. Arbeiten wider Erwarten nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgen kann bzw. ausgeführt werden können, kann Smit dafür nicht haftbar gemacht werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Frist ist der Abnehmer in keinem Fall berechtigt, seine gegenüber Smit eingegangen Verpflichtungen (teilweise) nicht zu erfüllen, darin ausdrücklich eingeschlossen Zahlungsverpflichtungen, und der Abnehmer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn Smit hat sich der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht, wobei Fehler von nicht leitenden Mitarbeitern von Smit hiermit ausdrücklich ausgeschlossen sind.
3.2.
Soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart, erfolgen Lieferungen von Smit unfrankiert und ab Lager von Smit. Die zu liefernde Ware ist ab dem Moment der Lieferung auf die genannte Art und Weise für Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Neben dem Preis der Ware trägt der Abnehmer auch die zusätzlichen Kosten.
3.3.
Für die Ausführung von Aufträgen bis zu einem Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich MwSt. hat der Abnehmer Handlings- bzw. Versandkosten an Smit zu zahlen. Smit setzt den Abnehmer spätestens beim Zustandekommen des Vertrags über den zu zahlenden Betrag für Handlings- bzw. Versandkosten in Kenntnis.
3.4.
Der Abnehmer erteilt Smit im Voraus Zustimmung, den Vertrag in Teilen zu erfüllen und dem Abnehmer im Zuge dessen Teillieferungen per Einzelrechnung in Rechnung zu stellen. Teillieferungen gelten als gesonderte Lieferung im Sinne der vorliegenden Bedingungen.
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DATENSCHUTZ
4.1.
Die Datenschutzerklärung von Smit bezieht sich auf sämtliche Angebote, Offerten, empfangene Bestellungen, Aufträge, Regelungen und/oder andere Vereinbarungen sowie auf alle Verhandlungen, die von Smit mit oder ohne Vermittlung eines Bevollmächtigten mit einem Abnehmer geführt werden. Sie finden die Datenschutzerklärung auf der Website www.smit-visual.de.
4.2
Falls der Abnehmer Smit dazu auffordert, bei Smit bestellte Artikel direkt an die Adresse eines Kunden des Abnehmers zu liefern, gilt Smit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Verarbeiter, sofern der Abnehmer Smit (personenbezogene) Daten seines Kunden übermittelt. Smit wird diese Daten nicht an Dritte weiterleiten, es sei denn, dies ist für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich, beispielsweise weil ein externes Transportunternehmen eingeschaltet werden muss.
4.3
Der Abnehmer legt als Verarbeitungsverantwortlicher im Sinne der DSGVO den Zweck sowie die Art und Weise der Verarbeitung dieser (personenbezogenen) Daten fest. Die Verarbeitung durch Smit findet ausschließlich im Rahmen der Lieferung von Artikeln an den Kunden des Abnehmers, zu den Zwecken, die billigerweise damit in Zusammenhang stehen oder zu Zwecken statt, die mit konkretem Einverständnis definiert werden.
4.4
Sowohl der Abnehmer als auch Smit sorgen bezüglich der Verarbeitung für die Erfüllung der geltenden Gesetze und Regulierungen, zu denen auf jeden Fall die DSGVO zählt. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden auch Dritten auferlegt, welche die personenbezogenen Daten im Namen von Smit verarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Arbeitnehmer im weitesten Sinne des Wortes. Der Abnehmer garantiert, dass der Inhalt, die Nutzung und der Auftrag zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten seines/seiner Kunden, nicht rechtswidrig ist und gegen keinerlei Rechte des/der Kunden oder Dritter verstößt.
4.5
Smit wird die personenbezogenen Daten ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verarbeiten, außer wenn die Verarbeitung außerhalb des EWR erforderlich ist, weil der Kunde des Abnehmers außerhalb des EWR ansässig ist. In diesen Fällen ist Smit berechtigt, die Daten außerhalb des EWR zu verarbeiten (verarbeiten zu lassen), allerdings ausschließlich in denjenigen Ländern außerhalb des EWR, in denen der Kunde des Abnehmers ansässig ist und in denjenigen Ländern außerhalb des EWR, in denen die Verarbeitung in diesem Zusammenhang erforderlich ist.
4.6
Smit wird den Abnehmer ohne unbillige Verzögerung über jegliche Sicherheitsverletzungen oder Datenlecks im Sinne der DSGVO in Kenntnis setzen. Falls ein Kunde des Abnehmers einen Antrag auf Einsichtnahme, Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung beantragt, wie in der DSGVO festgelegt, wird Smit diesen Antrag so weit wie möglich selbstständig bearbeiten. Smit wird den Abnehmer über den Antrag in Kenntnis setzen. Weiterhin wird Smit den Abnehmer wenn möglich bei der Erfüllung seiner Verantwortlichkeiten gegenüber der Aufsichtsbehörde und/oder den betroffenen Personen im Sinne der DSGVO unterstützen. Schließlich wird Smit dem Abnehmer die nötige Mithilfe verleihen, um die in der DSGVO festgelegte Verantwortungspflicht erfüllen zu können. Smit ist berechtigt, dem Abnehmer für all diese Tätigkeiten eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen.
4.7
Für alle personenbezogenen Daten über einen Kunden des Abnehmers, die Smit vom Abnehmer zur Verfügung gestellt werden, gilt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten, außer wenn externe Transportunternehmen eingeschaltet werden müssen oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterleitung dieser Informationen an Dritte besteht.
4.8
Smit wird die personenbezogenen Daten des Kunden des Abnehmers nicht länger aufbewahren als für die Ausführung der Vereinbarung oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist erforderlich ist.
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HAFTUNG UND REKLAMATION
5.1.
Reklamationen in Bezug auf die Qualität, Montage, Art, Menge und dergleichen der gelieferten Ware werden von Smit nur berücksichtigt, sofern und soweit diese Reklamationen innerhalb von 8 Tagen nach Inempfangnahme der gelieferten Ware durch den Abnehmer per Einschreiben und unter Angabe des Lieferzeitpunkts, der Produktart und einer detaillierten Beschreibung des reklamierten Mangels bei Smit eingehen, wobei Smit die Gelegenheit zu geben ist, die Begründetheit der Reklamation zu überprüfen.
5.2.
Geringfügige Abweichungen in Qualität, Abmessungen, Farben und dergleichen, die aus technischer Sicht nicht zu vermeiden sind bzw. nach den Handelsgepflogenheiten der Branche zulässig sind, sind als Reklamationsgründe ausgeschlossen.
5.3.
Reklamationen werden nicht berücksichtigt, wenn:
- die gelieferte Ware nach der Lieferung in ihrer Art und/oder Zusammensetzung durch oder in Zusam menhang mit Handlungen oder unterlassenen Handlungen des Abnehmers oder der durch diesen möglicherweise eingeschalteten Dritten verändert wurde;
- die Ware ganz oder teilweise beschädigt ist;
- die Ware einen Mangel aufweist, der auf nicht übliche Nutzung, Vorsatz, Unachtsamkeit oder Nichtbefol gung von Pflegeanweisungen, nicht normale Arbeitsbedingungen oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist.
Bei Reklamation eines Mangels, der auf eine(n) vom Abnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnung, Skizze, Entwurf oder Spezifikation zurückzuführen ist, ist Smit nicht zur Berücksichtigung der Reklamation verpflichtet.
Smit ist ferner nicht zur Berücksichtigung von Reklamationen verpflichtet, solange der Abnehmer eine Rechnung für gelieferte Ware nicht beglichen hat. Selbiges gilt auch für Rechnungen für zu einem früheren Zeitpunkt gelieferte Ware. Reklamationen entbinden den Abnehmer nicht von der/den vereinbarten Zahlungsverpflichtung(en); dies unter Berücksichtigung der diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen und der vereinbarten und/oder in den vorliegenden Bedingungen genannten Zahlungsfristen.
5.4.
Für den Fall, dass sich die Reklamation als begründet erweist, kann Smit, ohne darüber hinaus zu Sonstigem verpflichtet zu sein, nach eigener Wahl die betroffene Ware auf Kosten von Smit ersetzen oder Nachbesserungsarbeiten ausführen oder den für die betroffene Ware gezahlten Betrag an den Abnehmer zurückzahlen.
5.5.
Reklamationen in Bezug auf versendete Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum bei Smit eingehen. Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist der Abnehmer an den Rechnungsbetrag gebunden. Für den Fall, dass sich die Reklamation als begründet erweist, passt Smit den Rechnungsbetrag entsprechend an. Auch hierfür gilt, dass Smit nicht zur Berücksichtigung einer Reklamation verpflichtet ist, solange die Gegenpartei eine Rechnung für gelieferte Ware noch nicht beglichen hat, und dass die Reklamation den Abnehmer nicht von der/den vereinbarten Zahlungsverpflichtung(en) entbindet.
5.6.
Der Abnehmer verpflichtet sich, Smit, auf Wunsch von Smit, die Gelegenheit zu geben, die Begründetheit der Reklamation von einem von Smit benannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Erweist sich die Reklamation als unbegründet, entfällt jedweder Reklamationsanspruch. Das Urteil des benannten Sachverständigen ist für beide Parteien bindend. Für den Fall, dass sich die Reklamation als ganz oder teilweise unbegründet erweist, sind die Kosten für die Überprüfung durch den Sachverständigen für Rechnung des Abnehmers.
5.7.
Die Rücksendung von gelieferter Ware an Smit ohne vorherige Rücksprache und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Smit ist nicht gestattet und wird von Smit nicht berücksichtigt. Vom Abnehmer zu Unrecht an Smit zurückgesendete Ware wird auf Kosten des Abnehmers/Absenders zurückgesendet.
5.8.
Smit haftet nicht für dem Abnehmer in seinen Bestellungen/Aufträgen unterlaufene Fehler und nicht für vergebliche Versuche des Abnehmers, die von Smit gelieferte Ware an seine Endverbraucher/Kunden weiterzuverkaufen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ist die Rücksendung von Ware dieser Art an Smit nicht gestattet.
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PREISE
6.1.
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, verstehen sich sämtliche Preise ferner zuzüglich Transport-, Versand-, Verpackungs- und Handlingskosten.
6.2.
Für den Fall, dass sich nach Versand des Angebots bzw. nach Zustandekommen des Vertrags, jedoch noch vor der Lieferung einer oder mehrere der den Kostenpreis bestimmenden Faktoren, darunter u.a. der Einkaufspreis der Waren, Preise für Material oder Komponenten, Lohnkosten, Steuern, Währungskosten, gesetzliche oder Sozialabgaben, Versicherungsprämien und dergleichen, ändern, ist Smit zur entsprechenden Anpassung der Verkaufspreise berechtigt. Smit setzt den Abnehmer möglichst umgehend über die Preisanpassung in Kenntnis.
6.3.
Beträgt die Preissteigerung über 20% des ursprünglichen Preises, ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen, nachdem er Kenntnis über die Preissteigerung erlangt hat, durch schriftliche Mitteilung an Smit zu beenden, es sei denn, dies ist in Anbetracht der Umstände offensichtlich unangemessen.
6.4.
Eine Beendigung nach diesem Artikel gewährt dem Abnehmer keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Im Falle der Beendigung im voranstehend genannten Sinne, hat Smit Anspruch auf Schadenersatz, falls der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde.
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ZAHLUNG
7.1.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum auf das Bankkonto von Smit zu erfolgen. Die mit der Zahlung durch den Abnehmer verbundenen Kosten des Zahlungsverkehrs sind grundsätzlich für Rechnung des Abnehmers. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des vom Abnehmer gegenüber Smit geschuldeten Betrags durch den Abnehmer ohne Preisnachlass oder Aufrechnung.
7.2.
Der Abnehmer ist zu keiner Zeit berechtigt, sich auf einen Anspruch auf Aufschub der Zahlungsverpflichtungen gegenüber Smit zu berufen.
7.3.
Für den Fall, dass der Abnehmer den gegenüber Smit geschuldeten Betrag nicht innerhalb der festgesetzten Frist zahlt, kommt der Abnehmer kraft Gesetzes automatisch in Verzug, ohne dass dazu eine Mitteilung, Mahnung oder Inverzugsetzung seitens Smits erforderlich ist. Bleibt die Zahlung durch den Abnehmer innerhalb der festgesetzten Frist aus, werden vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag fällig, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat betrachtet wird. Es obliegt der ausschließlichen Wahl von Smit, ob der auf den Rechnungsbetrag geschuldete Prozentsatz tatsächlich (ein-)gefordert wird oder nicht.
7.4.
Smit ist berechtigt, Forderungen in Bezug auf nicht beglichene Rechnungen umgehend zur Einziehung an Dritte weiterzugeben. Sämtliche zur Einziehung der Forderung von Smit entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind grundsätzlich für Rechnung des Abnehmers, wobei die außergerichtlichen Kosten auf mindestens 15% des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch €125,00 festgelegt werden.
Für den Fall, dass nicht Smit, sondern der Abnehmer ein Gerichtsverfahren anhängig macht und durch Urteil des zuständigen Richters als unterlegene Partei hervorgeht, übernimmt der Abnehmer sämtliche Smit entstandenen Gerichtskosten.
7.5.
Smit ist berechtigt, Bestellungen des Abnehmers zu verweigern und Lieferungen aus geschlossenen Verträgen zurückzustellen, bis der Abnehmer das Geschuldete an Smit gezahlt hat.
7.6.
Die Nichtbegleichung eines Rechnungsbetrags am Fälligkeitsdatum hat zur Folge, dass unmittelbar sämtliche Forderungen von Smit einklagbar werden, darin ausdrücklich eingeschlossen auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht einklagbare Forderungen, ohne dass dazu eine Mitteilung, Mahnung oder Inverzugsetzung seitens Smits erforderlich ist.
7.7.
Smit ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung von Ware nach eigener Wahl die Vorauszahlung der vereinbarten Gegenleistung durch den Abnehmer zu fordern, es sei denn, der Abnehmer stellt eine im Bankenverkehr als angemessen erachtete Sicherheit, beispielsweise eine unwiderrufliche Bankgarantie über die Erfüllung sämtlicher aus dem Vertrag oder einem anderen Grund gegenüber dem Abnehmer bestehender Forderungen von Smit. Entspricht der Abnehmer der Aufforderung zur Sicherheitsstellung oder einer anderen gesetzlichen, vertraglichen oder auf diesen Bedingungen hervorgehenden Verpflichtung nicht, kommt der Abnehmer kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass eine Inzuverzugsetzung in irgendeiner Form erforderlich ist.
7.8.
Soweit nicht schriftlich anderweitig mit dem Abnehmer vereinbart, gewährt Smit keine Rabatte oder Provisonen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des vom Abnehmer gegenüber Smit geschuldeten Betrags durch den Abnehmer, ohne dass dem Abnehmer ein Anspruch auf irgendeine Form der Verrechnung zukommt.
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EIGENTUMSVORBEHALT
8.1.
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst auf den Abnehmer über, nachdem dieser seine Verpflichtungen gegenüber Smit erfüllt hat, darunter die Zahlung der vereinbarten Gegenleistungen / des Kaufpreises für gelieferte bzw. zu liefernde Ware, die Zahlung der vereinbarten Gegenleistungen für die durch Smit zu verrichtenden Arbeiten sowie die Zahlung von Forderungen aufgrund von Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen im Sinne von Artikel 3:92 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande.
8.2.
Solange der Abnehmer im Besitz von Ware ist, für die Smit den Eigentumsvorbehalt ausüben kann, hat der Abnehmer die Ware auf erste Aufforderung durch Smit und ohne dass die Einschaltung eines Gerichts erforderlich ist, an Smit zurückzugeben. Ferner hat der Abnehmer die betreffende Ware separat aufzubewahren und als Ware von Smit zu kennzeichnen. Unter den Eigentumsvorbehalt von Smit fallende Ware darf zu keiner Zeit verpfändet oder anderweitig Dritten als Sicherheit überlassen werden, darin eingeschlossen Mietkäufe und -verkäufe, und darf nicht auf irgendeine Weise verkauft, veräußert oder an einen anderen als den vereinbarten Ort verbracht werden. Die Kosten der Ausübung des Eigentumsvorbehalts sind für Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
8.3.
Der Abnehmer ist verpflichtet, für angemessenen, üblichen Versicherungsschutz (u.a. ausdrücklich gegen Brand, Diebstahl, Wasser- und Sturmschäden) oder von Smit als wünschenswert erachteten Versicherungsschutz für die unter den Eigentumsvorbehalt von Smit fallende Ware zu sorgen. Der Abnehmer hat Smit auf erste Aufforderung Einsicht in die in Bezug auf die genannten Versicherungen relevanten Unterlagen zu gewähren.
8.4.
Auf erste Aufforderung durch Smit hat der Abnehmer für zusätzliche Sicherheiten in Form einer Gesamtschuld, Bürgschaft oder eines (vorbehaltenen) stillen Pfandrechts zu sorgen.
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HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt, gleich, wie zustande gekommen, darunter ausdrücklich und in jedem Fall Krankheit der Mitarbeiter von Smit und der von Smit eingeschalteten Dritten, Kriegshandlungen, (technische) Betriebsstörungen, Geldentwertung, Brand, Übergriffe, Streik, Rohstoffmangel, staatliche Maßnahmen, Blockaden, Ein- und Ausfuhrverbote, Transporthindernisse, Materialfehler, nicht rechtzeitige oder Nichtlieferung von an den Abnehmer weiterzuliefernden Waren oder Rohstoffen durch Dritte an Smit, Energiekrisen, Inbeschlagnahme von Vorräten/Inventar, berechtigt Smit nach eigener Wahl zur Nichteinhaltung der Lieferfrist oder Beendigung des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrags, ohne dass Smit diesbezüglich in irgendeiner Weise zum Schadenersatz verpflichtet ist. Für den Fall, dass sich eine Situation höherer Gewalt ergibt, benachrichtigt Smit den Abnehmer unverzüglich. Für den Fall, dass die Situation höherer Gewalt länger als 3 Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch eine
entsprechend lautende schriftliche Erklärung zu beenden. In diesem Fall schuldet Smit keinen Schadenersatz.
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BEENDIGUNG
Für den Fall, dass die Abnahme durch den Abnehmer nicht rechtzeitig erfolgt und/oder der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht in angemessener Weise erfüllt oder der Abnehmer ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt oder über ihn, gleich, ob auf eigenes Ersuchen oder auf Ersuchen Dritter, ein Konkursverfahren eröffnet wird oder er für die Schuldsanierungsregelung für natürliche Personen zugelassen wird oder seine beweglichen und/oder unbeweglichen Güter oder sonstigen Güter gepfändet werden oder der Abnehmer seinen Betrieb einstellt oder einzustellen droht oder er bezüglich einer Schuldsanierungs-/Abzahlungsregelung an seine Gläubiger herantritt oder Smit billigerweise davon ausgehen darf, dass sich die voranstehend genannten Situationen in Kürze ergeben werden und Smit den Abnehmer schriftlich darüber in Kenntnis setzt, ist Smit berechtigt, weitere Warenlieferungen, zu verrichtende Dienste und mögliche Zahlungen ihrerseits zurückzustellen sowie sämtliche mit dem Abnehmer geschlossenen Verträge durch schriftliche Mitteilung an den Abnehmer ganz oder teilweise zu beenden; dies unvermindert der Smit zustehenden Ansprüche, darunter der Anspruch auf Schadenersatz und/oder Zurücknahme von Ware.
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HAFTUNG
11.1.
Smit ist bei offensichtlicher Nichterfüllung durch Smit in keinster Weise zur Vergütung des vom Abnehmer dadurch erlittenen unmittelbaren und/oder mittelbaren Schadens verpflichtet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Unachtsamkeit seitens Smits bei der Erfüllung des Vertrags vor. Unter mittelbarem Schaden wird u.a. verstanden: Betriebsschäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden (auch bei Dritten) sowie andere Vermögensschäden.
11.2.
Die Haftung für auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von durch Smit zur Erfüllung des erteilten Auftrags eingesetzten Mitarbeitern oder Dritten zurückzuführende Schäden im weitesten Sinne des Wortes ist vollständig ausgeschlossen.
11.3.
Smit übernimmt keinerlei Haftung für Dritten infolge des Vertrags zwischen Smit und dem Abnehmer entstandene und/oder entstehende unmittelbare und/oder mittelbare Schäden. Der Abnehmer stellt Smit frei von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf, gleichgültig aus welchem Grund, durch oder in Zusammenhang mit gelieferter Ware und/oder verrichteten Diensten entstandene (angebliche) Schäden, es sei denn, ein Schaden ist auf Vorsatz oder bewusste Unachtsamkeit von Smit, davon jedoch ausgeschlossen die nicht leitenden Mitarbeiter von Smit, bei der Auftragserfüllung zurückzuführen.
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MUSTER
Vom Abnehmer bei Smit angeforderte Muster stellt Smit dem Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung. Diese Muster werden dem Abnehmer von Smit vollständig gutgeschrieben, sofern die Muster ungebraucht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung vom Abnehmer zurückgesendet werden. Für den Fall, dass der Abnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden der dem Abnehmer in Rechnung gestellte Betrag sowie die Transportkosten und die Umsatzsteuer sofort fällig.
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INDUSTRIELLES UND GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Rechte an industriellem oder geistigem Eigentum in Bezug auf von Smit erstellte oder von Smit verwendete Computerprogramme, Entwürfe, Arbeitsverfahren, Empfehlungen, Modelle, Zeichnungen, Drucksachen, Broschüren, Kataloge und dergleichen sind und verbleiben ausschließlich im Eigentum von Smit; dies ungeachtet des Anteils des Abnehmers oder eines vom Abnehmer eingeschalteten Dritten, darin eingeschlossen Mitarbeiter von Smit, an der Erstellung des Genannten. Die Ausübung dieser Rechte – Veröffentlichung, Übertragung, Vervielfältigung, Verbreitung von Daten im weitesten Sinne des Wortes – ist sowohl während als auch nach der Erfüllung des Auftrags ausdrücklich und ausschließlich Smit vorbehalten.
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STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
14.1.
Auf die unter diesen Bedingungen geschlossenen sowie auf daraus hervorgehende Verträge sowie für sämtliche geführten Verhandlungen, Angebote, Vereinbarungen, Aufträge und dergleichen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2.
Soweit nicht im Widerspruch zu zwingendem Recht, werden sämtliche Streitigkeiten, die sich zwischen Smit und dem Abnehmer bezüglich der Umsetzung von unter den vorliegenden Bedingungen geschlossenen Verträgen, Vereinbarungen, Angeboten, Aufträgen und dergleichen entstehen, vom zuständigen Richter der Rechtbank ’s-Hertogenbosch beigelegt.
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